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Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen erforderlich

Musikmedien verdienen reduzierten Mehrwertsteuersatz

Bundesregierung zu konsequentem Handeln aufgefordert

"Bereits heute müssen viele Künstler zusehen, wie ihre frühen Musikaufnahmen
den Urheberrechtsschutz verlieren. Sie sollten aber das ganze Leben gerechte
Vergütungen aus ihren Musikeinnahmen beziehen können", erklärt Gerd
Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "Es ist unverständlich,
dass diese Musikaufnahmen in Europa weniger geschützt werden als in vielen
anderen Ländern der Welt. Auch die Musikunternehmen brauchen deswegen eine
Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre."

Während innerhalb der EU eine Schutzdauer von 50 Jahren für die
Leistungsschutzrechte an Musikaufnahmen gilt, weist das Urheberrecht in
zahlreichen anderen Staaten bereits eine deutlich längere Schutzfrist auf.
So gewähren u.a. die USA (95/120 Jahre), Mexiko (75 Jahre), Australien,
Chile, Brasilien, Peru, die Türkei (je 70 Jahre) und Indien (60 Jahre)
bereits einen deutlich längeren Schutz. Weltweit ist die Notwendigkeit
erkannt worden, die Schutzfristen zu verlängern.

Unterschiede in den Schutzfristen behindern den freien Waren- und
Dienstleistungsverkehr und verfälschen die Wettbewerbsbedingungen.
Musikaufnahmen können ohne weiteres weltweit übertragen werden, vorzugsweise
dann natürlich aus Ländern, in denen eine kürzere Schutzfrist besteht. So
können Musikaufnahmen, die in Deutschland nicht mehr geschützt sind,
Ausgangspunkt für Musikangebote werden, die in vielen anderen Staaten sehr
wohl noch geschützt sind und deswegen dort als Piraterie bewertet werden.

Auf europäischer Ebene wird außerdem seit einigen Jahren die Liste von
Produkten diskutiert, für die die Mitgliedsstaaten einen reduzierten
Mehrwertsteuersatz erheben können. Während für Zeitungen, Bücher und
gedruckte Noten ein reduzierter Mehrwertsteuersatz gilt, wird er Tonträgern
vorenthalten. Während also für Noten von Beethovens Klaviersonaten der
ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% erhoben wird,
ist für Musikaufnahmen desselben Werkes der volle Satz von 16% fällig. Die
derzeitige Regelung ist eine kulturpolitisch ungerechte Wertentscheidung,
die der Bedeutung von Musik nicht gerecht wird.

Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt im Herbst 2002 hatte Staatsministerin Dr.
Christina Weiss am Rande der Tagung des Kulturministerrats in Brüssel
bereits auf die Ungerechtigkeit hingewiesen - bisher allerdings ohne Folgen.
Es hat auf europäischer Ebene bereits mehrere Initiativen gegeben, diese
Ungleichbehandlung zu beseitigen - ausgerechnet die Bundesregierung hat sich
dem aber immer widersetzt.

Die Musikwirtschaft fordert deswegen die Bundesregierung auf, sich für die
Aufnahme von Musikmedien in den Annex H (für Produkte mit ermäßigtem
Mehrwertsteuersatz) der Mehrwertsteuerrichtlinie einzusetzen und sich dafür
zu engagieren, dass auf europäischer Ebene eine Anhebung der Schutzdauer für
die Leistungen von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf das
Niveau des US-amerikanischen Urheberrechts (95 Jahre ab Veröffentlichung des
Tonträgers) vorgenommen wird.

Gerd Gebhardt: "Beide Maßnahmen können dazu beitragen, den Wert der
Kreativität besser zu schützen und der Bedeutung von Musik für das
kulturelle Erbe Europas gerecht zu werden."



Quelle:    BVPh
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05. September 2010