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Nordmetall unterliegt mit Klage gegen IG Metall
Der Arbeitgeberverband Nordmetall ist mit seiner Klage
gegen die IG Metall am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt unterlegen.
Mit der Klage sollte die IG Metall verpflichtet werden, angeblich
rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen
zu unterlassen. "Der Versuch von Nordmetall, hier die klare Rechtslage zu
ändern, hat sich als untauglich erwiesen", sagte der Justitiar der IG
Metall, Peter Hunnekuhl am Mittwoch in Frankfurt. "Mit dem Richterspruch
konnte der Angriff auf das Streikrecht abgewehrt werden."
Der Arbeitgeberverband hatte im Mai 2004 gegen die IG Metall vor dem
Arbeitsgericht Frankfurt am Main Klage auf Unterlassung und Schadensersatz
erhoben. Nordmetall wollte damit insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen für
Tarifverträge untersagen lassen, mit denen wirtschaftliche Nachteile, die
den Arbeitnehmern in Folge von geplanten Betriebsänderungen entstehen
können, ausgeglichen oder gemildert werden sollen. Konkreter Klageanlass
waren die Auseinandersetzungen bei Heidelberger Druck in Kiel 2003 und der
Streik beim Rolltreppenhersteller Otis in Stadthagen im vergangenen Jahr,
mit denen Abfindungen und Qualifizierungen für die von der Werkschließung
betroffenen Mitarbeiter erreicht werden sollten.
Die Landesarbeitsgerichte Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten in
diesen konkreten Fällen letztinstanzlich bereits gegen die Arbeitgeber
entschieden und diese Arbeitskampfmaßnahmen für zulässig erklärt. Sowohl das
LAG Schleswig-Holstein als auch das LAG Niedersachsen hatten richtigerweise
entschieden, dass das Betriebsverfassungsgesetz keine Bestimmungen enthält,
um die Abschlüsse eines Tarifvertrages mit einem Inhalt verbieten, der auch
Gegenstand eines zwischen den Betriebsparteien auszuhandelnden Sozialplans
sein könnte.
Daraufhin wollte Nordmetall die Rechtsfrage grundsätzlich klären lassen.
Im Kern machte die Arbeitgeberseite geltend, dass der Streik
betriebsverfassungsrechtlichen Beschränkungen unterliege und einen
unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit darstelle. Diese
Klage hat Nordmetall am 15. März 2005 vor der 5. Kammer des Arbeitsgerichts
Frankfurt (Aktenzeichen 5 CA 45 42 / 04) verloren.
Quelle:
IGM V
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